Leistungen \ Mailarchivierung

Seit 2007 ist eine Archivierung aller geschäftlich und steuerlich relevanten Mails gesetzlich vorgeschrieben. Näheres zu den Aufbewahrungsfristen der verschiedenen Dokumente regelt z.B. §257 des HGB. Für den elektronischen Datenaustausch, wie z.B. E-Mail finden sich weitere Angaben unter Anderem in der AO §147.

Heutige Mailserver bieten oftmals eine implementierte Version einer Archivierung. Diese genügt in vielen Fällen nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist nach unseren Erfahrungen in der Regel unwirtschaftlich.

Wir betrachten die Mailarchivierung nicht nur aus der Sicht einer gesetzlichen Anforderung. Vielmehr sind unsere Implementierungen zu 90% an wirtschaftliche Überlegungen gebunden. Eine Umsetzung mit einem TCO von weniger als einem Monat ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen realistisch.

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